Die Physiotherapie wird von der Grundversicherung der Krankenkasse, der Unfall-, der Invaliden- und der Militärversicherung übernommen.
Sie werden auf Verordnung Ihres Arztes von Ihrem Physiotherapeuten behandelt (Art. 5 KLV). Die Physiotherapie bleibt eine Leistung der Grundversicherung, d.h. sie wird von den Krankenkassen bezahlt. Ab 01.01.2015 rechnen wir mit den Krankenkassen elektronisch ab. Diese stellen Ihnen den Betrag für Franchise und Selbstbehalt anschliessend in Rechnung.
Bei einer Berufstätigkeit sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber unfallversichert. Bei einem Unfall müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Unfallmeldung ausfüllen, die dann der entsprechenden Versicherung zugesandt wird. Bitte teilen Sie uns die Adresse dieser Versicherung mit.
Definition Unfall: Eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.
Rechnungen der Leistungen aus der Zusatzversicherung werden an Sie persönlich verschickt. Bitte leiten Sie diese sofort an Ihre Krankenkasse weiter. Eine entsprechende Gutschrift wird Ihnen dann später überwiesen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Beratung oder einen Termin. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und darauf, Sie persönlich kennenzulernen.