Die physiotherapeutischen Leistungen gehören zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung (KVG), deshalb benötigen Sie eine ärztliche Überweisung.
Von den meisten Kranken-Zusatzversicherungen (VVG) sind wir EMR anerkannt, für Leistungen der Klassischen Massage und Bioresonanz-Therapie benötigen Sie eine Zusatzversicherung im Bereich Komplementär-Medizin, eine entsprechende ärztliche Überweisung ist nicht nötig.
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